Die Hausordnung der Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist Bestandteil der AGBs sowie der Nutzungsvereinbarung und ist vom Mitglied zu befolgen.
Schwarze Sohlen
Die Nutzung mit nicht abfärbefreien Sohlen oder sonstigen verunreinigenden Schuhen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Sportpark pauschalierten Schadensersatz von 500 € verlangen. Es bleibt dem Mitglied vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen; dem Sportpark bleibt der Nachweis eines höheren Schadens (z. B. externe Grundreinigung) vorbehalten.
Unangemessenes Besetzen von Fitnessgeräten
Ein unangemessenes Besetzen oder Reservieren von Fitnessgeräten z.B. mit Handtüchern ist zu unterlassen.
Hygienevorschriften
Insbesondere bei der Benutzung der Sauna und der Ruheräumlichkeiten ist auf Hygiene zu achten. Die Benutzung der Sauna ist nur mit einem Handtuch und ohne Bekleidung gestattet. Die Benutzung der Sauna unterliegt den online gestellten und im Sportpark Nord aushängenden Saunaregeln.
Nachweis der Zugangsberechtigung (DSGVO-konform)
Der Sportpark ist berechtigt, einen Nachweis der Zugangsberechtigung (z. B. Ausweisdokument) zu verlangen, da die Leistungen nur dem vertraglich festgelegten Mitglied zur Verfügung stehen und nicht übertragbar sind. Eine Erhebung/Speicherung einer Ausweiskopie oder eines Fotos erfolgt nur, soweit dies zur Identifikation und Durchsetzung des Zutrittsrechts erforderlich ist, auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), und nur so lange, wie hierfür ein Erfordernis besteht. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.