AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportpark Nord GmbH & Co. KG

1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Sportpark-Nord GmbH & Co. KG (www.sportpark-nord.com) mit deren Mitgliedern, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Mitglieder i. S. d. AGB sind diejenigen Personen, welche einen Nutzungsvertrag zur Nutzung der angebotenen Leistungen des Sportparks abgeschlossen haben und damit berechtigt sind, die Leistungen des Sportparks in Anspruch zu nehmen.

1.2 Widerrufsrecht

Die Sportpark Nord GmbH & Co. KG kann den Nutzungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches auf Wunsch des Mitglieds es bei Vertragsschluss gesondert informiert wird.

  1. Nutzung / Nutzungsvertrag

2.1 Umfang

Durch den Nutzungsvertrag hat das Mitglied gemäß dem Inhalt der Vereinbarung Anspruch auf Nutzung des Sportparks im vertragsgemäßen Umfang innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Homepage der Sportpark Nord GmbH & Co. KG bekannt gegeben; zumutbare Anpassungen bleiben vorbehalten.
Teilsperrungen (z. B. Reparatur-/Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen) können vorübergehend erfolgen. Bei einer über nur kurzfristigen Einschränkung hinausgehenden Sperrung (über 14 aufeinanderfolgende Tage) hat das Mitglied Anspruch auf anteilige Minderung des Beitrags für den Zeitraum der Sperrung. Sofern die Sportpark Nord GmbH & Co. KG freiwillige und/oder unentgeltliche Leistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keinen Anspruch, diese Leistung dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

2.2 Hausordnung

Die Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die Nutzung des Sportparks aufzustellen. Inhalt der Hausordnung ist insbesondere die zulässige und ordnungsgemäße Nutzung der Sportgeräte und Bodenbeläge (Squash, Padel, Badminton, Fitness) sowie die Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Das Mitglied bestätigt mit Vertragsschluss, die Hausordnung erhalten zu haben bzw. vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen zu können. Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit auf der Homepage des Sportpark Nord (https://sportpark-nord.com/hausordnung) sowie durch Aushang in den Räumlichkeiten des Sportparks einsehbar.

Die Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Hausordnung aus sachlichem Grund (insbesondere aus Sicherheits-, Hygiene-, Betriebs- oder Gesetzesanforderungen) anzupassen. Änderungen werden mit Veröffentlichung der aktualisierten Fassung auf der Homepage und Aushang im Sportpark wirksam; eine gesonderte Mitteilung an jedes Mitglied ist nicht erforderlich. Vertragswesentliche Rechte und Pflichten der Mitglieder werden durch Anpassungen der Hausordnung nicht in ihrem Kern verändert.

2.3 Erteilung von Weisungen

Das Personal der Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist berechtigt, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Sportparks nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen hat das Mitglied Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen hat die Sportpark Nord GmbH & Co. KG das Recht, ein Hausverbot zu erteilen. In diesem Fall hat das Mitglied kein Recht auf Rückerstattung seiner Mitgliedsbeiträge.

  1. Pflichten des Mitglieds

3.1 Mitteilungspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, der Sportpark Nord GmbH & Co. KG alle bei Vertragsschluss benötigten Daten zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Kommunikation möglich ist. Dazu gehören: Name und Anschrift, eine gültige und funktionierende E-Mailadresse, gültige Bankverbindung, Telefonnummer. Bei Änderung einer dieser Daten, hat das Mitglied die Sportpark Nord GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich oder persönlich darüber zu informieren.

3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

Der Nutzungsvertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

  1. Beiträge

4.1 Fälligkeit der Beiträge

Dem Mitglied steht es bei Vertragsschluss frei, die für die Leistung angegebenen Beiträge entweder in einem Jahresgesamtbetrag oder in monatlich wiederkehrenden Beträgen zu entrichten. Hat sich das Mitglied für einen Jahresgesamtbetrag entschieden, wird der gesamte Betrag mit Vertragsschluss fällig. Hat sich das Mitglied für monatlich wiederkehrende Beiträge entschieden, so werden diese Beträge entweder am Monatsersten oder am 15. eines Monats im Voraus fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied erteilt hierfür sein SEPA-Lastschriftmandat. Preisanpassungen erfolgen nicht einseitig während einer laufenden Vertragsperiode; etwaige neue Beiträge gelten erst für nachfolgend vereinbarte Vertragszeiträume und werden vorab mitgeteilt.

4.2 SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten monatlich wiederkehrenden Beiträge oder den jährlichen Beitrag zu entrichten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird hierfür der Sportpark Nord GmbH & Co. KG ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Zudem hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Sollte eine Lastschrift nicht eingezogen werden können, befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug.

4.3 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, kann der Sportpark die durch den Verzug verursachten Kosten in Rechnung stellen. Rücklastschriftkosten werden in nachgewiesener Höhe berechnet; alternativ pauschal 20,00 €, wobei es dem Mitglied freisteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Rechtsverfolgungskosten können geltend gemacht werden. Die Nutzung der Angebote der Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist bei Zahlungsverzug ausgeschlossen.

4.4 Kündigungsrecht bei Verzug

Befindet sich das Mitglied bei einer monatlichen Zahlung im Zahlungsverzug, ist die Sportpark Nord GmbH & Co. KG berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden die Entgelte aus dem Nutzungsvertrag bis zum regulären Vertragsende sofort fällig.

  1. Laufzeit Nutzungsvertrag

5.1 Mindestlaufzeit und Beginn
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt am im Nutzungsvertrag angegebenen Vertragsbeginn.

5.2 Fortsetzung nach der Mindestlaufzeit (keine automatische Verlängerung)
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Eine automatische Verlängerung um eine feste Laufzeit findet nicht statt.

5.3 Ordentliche Kündigung
Während der Mindestvertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Für die Kündigung genügt Textform (z. B. E-Mail oder über das Kundenkonto). Sofern der Vertrag online abgeschlossen wurde, kann die Kündigung auch über die bereitgestellte Online-Kündigungsfunktion erklärt werden.

5.4 Stilllegung (Vertragsruhe)
(1) Eine Stilllegung ist aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • eine ärztlich attestierte, zeitweilige Sport-/Trainingsunfähigkeit,
  • Schwangerschaft,
  • ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel.
    Es muss eine Mindestdauer von vier Wochen vorliegen. Der wichtige Grund ist nachzuweisen (z. B. ärztliches Attest, behördliche Ummeldung).

(2) Die Stilllegung ist vor Beginn der gewünschten Ruhezeit zu beantragen. Stilllegungen werden monatsweise gewährt.

(3) Rechtsfolgen: Während der Stilllegung ruht die Beitragszahlung; die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Eine Nutzung der Einrichtungen während der Stilllegung ist ausgeschlossen.

5.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Haftung

Der Sportpark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für vom Mitglied eingebrachte Geld-, Wert- oder Kleidungsstücke; die Nutzung von Spinden begründet keine Verwahrungspflicht. Spinde sind nur für die Dauer des Aufenthalts zu nutzen; bei missbräuchlicher Nutzung darf der Sportpark Spinde auf Kosten des Mitglieds öffnen lassen.

  1. Datenspeicherung

Der Sportpark verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Einzelheiten, Speicherdauer und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://sportpark-nord.com/datenschutz.

  1. Änderungen der AGBs, des Nutzungsvertrages oder der Hausordnung

Der Sportpark kann diese Regelwerke aus sachlichem Grund (insbesondere Gesetzgebung/Rechtsprechung, Sicherheits- oder Hygieneanforderungen, Anpassungen von Prozessen ohne Veränderung der Hauptleistungspflichten) mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Änderungen werden dem Mitglied mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt und auf der Homepage veröffentlicht. Widerspricht das Mitglied bis zum Inkrafttreten nicht in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen, nicht lediglich vorteilhaften Änderungen steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

  1. Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Die Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

Die Sportpark Nord GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese AGBs bzw. Nutzungsvereinbarung mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die aktuelle Version dieser AGB’s ist stets unter https://sportpark-nord.com/agb/ online einsehbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. der Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung treten – soweit vorhanden – die gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Nur so weit keine einschlägige gesetzliche Regelung besteht, ist die betreffende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. im Wege der Vertragsauslegung so zu verstehen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise bestmöglich erreicht wird. Eine geltungserhaltende Reduktion über die gesetzlichen Vorgaben hinaus findet nicht statt.